Einkommenssteuererklärung für 2020

EINKOMMENSSTEUER-ERKLÄRUNG 2020

Frist am 31.10.2020


Steuerklärung 2020: Abgabefrist 2021 wegen Corona verlängert

Für die Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 gelten zwei Abgabefristen:


Sind Sie steuerpflichtig und erstellen Ihre Steuererklärung selbst, endet die Abgabefrist am 31.10.2021. Eigentlich endet die Frist am 31.07.2021, pandemiebedingt wurde sie jedoch um 3 Monate verlängert. Da der 31.10.2021 ein Sonntag ist, verschiebt sich die Frist auf Montag, den 1.11.2021. In Bundesländern, in denen der 1.11.2021 ein Feiertag ist, ist der 2.11.2021 der letzte Abgabetermin für die Steuererklärung für 2020.


Sind Sie steuerpflichtig und lassen Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen, endet die Abgabefrist am 31.05.2022.

Frist bei eigenhändiger Abgabe

31.10.2021

Frist bei Abgabe durch Steuerberater

31.05.2022


Warum sind die Fristen unterschiedlich lang?

Die Abgabefrist unter Hinzuziehung eines Steuerberaters/ Lohnsteuerhilfevereins ist deutlich länger. Der Hintergrund: Zum einen sollen Sie als Steuerpflichtige genug Zeit haben, rechtzeitig einen geeigneten Steuerberater/ Lohnsteuerverein für die Erstellung Ihrer Steuererklärung zu suchen. Zum anderen sollen auch den Steuerberatern/ Lohnsteuerhilfevereinen genug Zeit eingeräumt werden, die individuellen Steuererklärungen ihrer Mandanten zu erstellen. 


Welche Möglichkeiten gibt es für die Erstellung einer Steuererklärung?

Apps, Softwares oder der einfache Weg zum Steuerberater können bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung helfen. 

Steuer-Apps

Steuer-Apps versprechen eine Vereinfachung der Erstellung und Übermittlung der Steuererklärung. Das Besondere hier ist, dass kein steuerrechtliches Vorwissen für die Apps notwendig ist. Sie machen im Grunde alles selbst unter Anleitung der App. Die Nutzung solcher Apps ist meistens kostenlos. Kosten fallen erst dann an, wenn die Steuererklärung ans Finanzamt übermittelt werden soll.


Steuerberater

Steuerberater bieten die größte Sicherheit. Sie erkennen wo Werbungskosten und Sonderabzüge möglich sind und minimieren damit die Steuerbelastungen. So können Ihre ganz individuellen Lebensverhältnisse berücksichtigt werden. Dies spart Ihnen Geld und Zeit. 


Jetzt anfragen

Steuer-Software

Mithilfe von Steuer-Softwares können Sie Ihre Steuererklärung einfach selbst machen und direkt online abgeben. Für Menschen ohne steuerliche Vorkenntnisse können die in der Software bereit gestellten Formulare allerdings oft herausfordernd sein. Für die Nutzung solcher Softwares zahlen Sie eine einmalige Gebühr pro Steuerjahr, die je nach Software-Anbieter unterschiedlich ausfallen kann



Apps, Softwares oder doch lieber Steuerberater?

Apps und Softwares sind eine gute Möglichkeit, Steuererklärungen bequem und schnell zuhause über Computer, Tablet oder Smartphone zu erstellen. Doch auch Apps und Softwares kommen früher oder später an in ihre Grenzen. Je weniger Fachwissen Sie in Steuerfragen mitbringen, und je komplexer Ihr Steuerfall ist, desto eher lohnt sich der Gang zum Steuerberater.  


Warum sich der Gang zum Steuerberater lohnt

Gerade bei umfangreichen Steuererklärungen stellt ein Steuerberater eine große Arbeitsentlastung dar:


Fachliche Qualität: Ein Steuerberater kennt das Steuerrecht, er weiß was er tut und welche Wege er einschlagen muss, um das volle Optimierungspotenzial für seine Mandanten auszuschöpfen. Bei Fragen, an denen Sie nicht weiterkommen, weiß er weiter. Mit einem Steuerberater an Ihrer Seite können Sie nicht nur einiges an Steuerabgaben sparen, sondern auch wertvolle Zeit gewinnen, die Sie für andere Aufgaben und Unternehmungen sinnvoll nutzen können.


Beratungstiefe: Sie erhalten einen ausführliche Beratung und ihnen wird erklärt, welche Ausgaben gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden können. Wertvolle Tipps können Ihnen dabei helfen, Steuern zu sparen. Ein Steuerberater weist auf Belege und Abzüge hin, an welche Sie selbst nicht gedacht haben. Auch berät ein guter Steuerberater, ob ein Wechsel der Steuerklassen sinnvoll ist. Dadurch können Steuern gespart werden, vor allem aber kann damit erreicht werden, dass Ihnen unter dem Jahr mehr Geld zur Verfügung steht.


Ordnung im Chaos: Mithilfe eines Steuerberaters vermeiden Sie Säumnis- und Verspätungszuschläge beim Finanzamt, denn er entlastet Sie von der Überwachung sämtlicher steuerrechtlicher Termine. Anstehende und bereits erfolgte Zahlungen an das Finanzamt werden von ihm kontrolliert, sodass Sie in der Regel nicht Gefahr laufen, zu viel zu zahlen oder wegen nicht erfolgter Steuerzahlungen belangt zu werden. Darüber hinaus prüft ein Steuerberater Ihre Steuerbescheide auf Richtigkeit. Wie wichtig dies ist, zeigt eine Statistik des Bundesfinanzministeriums zur Einspruchsbearbeitung im Jahr 2017: mehr als die Hälfte – nämlich 64 Prozent - aller Steuerbescheide sind schlichtweg fehlerhaft.


Kommunikation mit den Behörden: Ein weiterer erwähnenswerter Vorteil ist selbstverständlich, dass jegliche Kommunikation mit den Finanzbehörden von Seiten des Steuerberaters/der Steuerberatungskanzlei geführt wird. Denn nicht selten entstehen aufgrund umständlicher und leicht missverständlicher Rechtsvorgaben vor allem bei Steuer-Laien Flüchtigkeits- oder Verständnisfehler. Genau hier kann ein Steuerberater ansetzen und als eine Art Mittler oder Übersetzer fungieren, um eventuell gegebene Missverständnisse zwischen Behörde und Bürger aufzulösen.

 

Haftung: Ein weiterer Vorteil liegt in der Haftung im Schadensfall durch den Steuerberater. Entsteht Ihnen ein wirtschaftlicher Schaden aufgrund von fälschlichen Angaben in den Steuerunterlagen, fällt dieser in den Haftungsbereich des Steuerberaters. Dadurch werden Sie von rechtlicher Seite her abgesichert und gleichzeitig wird der Berufsstand des Steuerberaters durch die große Verantwortung gegenüber Ihnen auf eine hohe qualitative Stufe angehoben.  


Wie hoch sind die Kosten eines Steuerberaters?

Das Honorar bemisst sich an der Steuerberater-Vergütungsverordnung. Grundlage für die konkreten Kosten ist der Gegenstandswert (hier zumeist die Höhe des Einkommens) und der Aufwand für die individuelle Bearbeitung. Fragen Sie vorher nach einer Einschätzung der voraussichtlichen Kosten in Ihrem konkreten Fall. Ein guter Steuerberater wird Ihnen anhand eines groben Überblicks eine Spanne angeben können, innerhalb derer sich die Kosten bewegen werden.


Auf langer Sicht gesehen wird Ihnen eine gute Steuerberatung deutliche Kostensenkungen und Steuerrückzahlungen bringen.


Kann ich Steuerberaterkosten absetzen?

Ja. Wenn Sie sich für eine Beratung durch einen Steuerberater entscheiden und die Steuerberatungskosten beruflich veranlasst sind, dann können Sie die Kosten dafür absetzen.


Wie kann ich Steuerberaterkosten absetzen?

Kosten für die Steuerberatung sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind.


Als Werbungskosten absetzbar können die Steuerberatungskosten für folgende Anlagen sein:


  • Anlage N (nicht selbstständige Arbeit)
  • Anlage V (Vermietung)
  • Anlage R (Renten)
  • Anlage SO (sonstige Einkünfte)
  • Anlage AUS (ausländische Einkünfte)


Als Betriebskosten absetzbar können die Steuerberatungskosten für folgende Anlagen sein:


  • Anlage G (Gewerbebetrieb)
  • Anlage S (selbstständige Arbeit)
  • Anlage L (Land- und Forstwirtschaft)
  • Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)

 

Selbstverständlich gibt es noch weitere, durchaus komplexere Einkommensquellen. Hier wird Ihnen dann aber ein Steuerberater im Einzelfall helfen und ermitteln, welche Kosten Sie genau absetzen können.

 

Folgende Arbeiten (des Steuerberaters) sind unter anderem auch absetzbar:


  • Ermittlung von Ausgaben und Einnahmen sowie Ausfüllen der entsprechenden Anlagen
  • Erstellung und Überwachung der Buchführung
  • Ausgaben für steuerliche Fachliteratur/Steuerfachliteratur
  • Fahrtkosten zum Steuerberater

Welche Steuerberaterkosten kann ich nicht absetzen?

Kosten für die Steuerberatung sind nicht absetzbar, wenn sie zur Ermittlung Ihrer privaten Lebensführung anfallen, also privat veranlasst sind.


Die Kosten für das Erstellen folgender Formulare sind u.a. nicht absetzbar:


  • Ausfüllen der Einkommensteuererklärung samt Mantelbogen und Anlage Kind
  • Ermittlung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • Beratungskosten bei den Themen Kindergeld, Kinderbetreuungskosten, Erbschaftssteuer, Einkommensteuertarifen etc.

Was wir für Sie tun können:

Erstellung der Einkommenssteuererklärung 2020

Sie übersenden uns alle vorliegenden Dokumente wie etwas Lohnbescheinigungen, Rechnungen und Belege. Sodann durchleuchten wir in einem gemeinsamen Gespräch Ihre Lebensführung, Ihre Einnahmen und Ihre Ausgaben. So können wir ganz individuell die Abzüge identifizieren, an die Sie vielleicht noch nicht gedacht haben.


Überzeugen Sie sich selbst und sparen Sie Geld und Zeit.

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